-Unser Steuertipp Garten-Baumschule Zeitlhöfler, 94234 Viechtach |
Steuerermäßigung durch Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
Anders als beim Werbungskostenabzug oder bei Sonderausgaben wird nicht das zu versteuernde Einkommen gemindert, sondern direkt die zu zahlende Einkommenssteuer. Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen auch Dienstleistungen zur Gartenpflege durch einen selbständigen Gärtner. Anspruchsberechtigt sind die Auftraggeber der Dienstleistungen, die über einen eigenen Haushalt, egal ob Mietwohnung, Eigentumswohnung oder eigenes Haus verfügen. Die Aufwendungen sind durch Vorlage einer Rechnung und dem Bankbeleg (!!) über die unbare Zahlung auf das Konto des Leistenden zu belegen. Anmerkung: Bei Barzahlung sind die Aufwendungen nicht abzugsfähig ! Dazu folgendes Beispiel: Ein Privatmann hat im Jahr für die Gartenpflege einen selbständigen Gärnter beauftragt. Die Aufwendungen hierfür betragen 1000 Euro. Die erforderlichen Belege (Rechnungen, Beleg des Kreditinstitutes) liegen vor. Der Privatmann kann damit 20% des Rechungsbetrages von 1000 Euro = 200 Euro von seiner Steuerschuld direkt abziehen. |